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GERO - Kompetenzzenter fir den Alter
20 RUE DE CONTERN, ITZIG, Luxembourg

Beschreibung

Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Möglichkeiten am Lebensende zu kennen. Die Luxemburger Gesetzgebung erlaubt es, Entscheidungen und/oder Wünsche in einer „Patientenverfügung“ und/oder „Bestimmungen zum Lebensende“ festzuhalten. Verschiedene Punkte der beiden Formulare werfen oft Fragen auf. Der Mediziner Dr. Maurice Graf und der Jurist Mike Schwebag werden die Gesetzgebung sowie Handhabung der Formulare erklären und auf Fragen eingehen.

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